Objektivierendes Handeln

Zweckrationales Handeln kann man auch als ein »objektivierendes« Handeln bezeichnen. Damit wird betont, dass sich das Handeln an Kenntnissen, Regeln usw. orientiert, die nach allgemein gültigen und – im Prinzip – subjekt-unabhängigen Kriterien bestimmbar und in dieser Weise nachvollziehbar und überprüfbar sind.

Objektivierendes Handeln beruht auf einer Reihe von Annahmen, die in modernen Gesellschaften als weithin »naturgegeben« gelten:

die intellektuelle, verstandesmäßige Analyse ist die höchste Form menschlicher Intelligenz und Voraussetzung für den Erwerb sachlich richtiger Erkenntnisse und richtigen Wissens

>die Trennung von Planen und Ausführen ist die effizienteste Form der Organisation von Handeln ist, (Erst denken, dann handeln oder je besser die Planung, desto effizienter die Ausführung)

die sinnliche Wahrnehmung ist für die Erkenntnis der Wirklichkeit zwar unverzichtbar, aber wegen ihrer Nähe zum subjektiven Empfinden und Gefühl nur begrenzt zuverlässig (Sinnestäuschung, subjektive Verzerrung) und muss deshalb der verstandesmäßigen Kontrolle, Leitung und Ergänzung untergeordnet werden

die menschlichen Sinne und der Körper sind (nur) zur Ausführung von Handlungen geeignet und erforderlich (sensomotorische Fertigkeiten u.a.)

materielle Gegebenheiten sind grundsätzlich berechenbar und gelten als beherrschbar. Somit bestehen zwischen menschlichen »Subjekten« und gegenständlichen »Objekten« grundsätzliche Unterschiede

Mit diesem zweckrationalen Handlungsverständnis verbindet sich eine Ausgrenzung von nicht-rationalen, subjektiven Regulierungen des Handelns, die durch Gefühle, Empfinden, Erleben und hierauf bezogene sinnlich-körperliche Wahrnehmungen erfolgen. Mit dem Verständnis zweckrationalen, objektivierenden Handelns korrespondiert daher das von einem „richtigen“ Wissen, Erkennen und (praktischen) Handeln. Dies ist in unserer heutigen Arbeitswelt aber nicht mehr hinreichend und hat sich als verkürzt erwiesen.