Lernvoraussetzungen

Es gibt einen expliziten oder impliziten Vertrag über Ziel, Arbeitsweise und Vereinbarungen. Grundvoraussetzung ist, dass die Vertraulichkeit zwischen den Vertragspartnern gewährleistet ist. Das bedeutet, dass der Lernbegleiter mit keinem über das, was besprochen worden ist und was er vom Teilnehmer durch die Lernbegleiter-Gespräche weiß oder von ihm hält, redet, ohne, dass der Teilnehmer hiermit einverstanden ist.

Als Lernbegleiter müssen Sie ihre eigenen Rolle und ihre Funktionen verstehen, damit Sie sich innerlich und äußerlich verantwortlich einbringen können. Das heißt: Sie übernehmen keine Aufgaben, die nicht vereinbart sind und sie achten und kooperieren mit den anderen Personen im System sinnvoll, z.B. mit dem fachlichen Berater, da wo diese Fachkompetenz gefragt ist.

Die Person, die darüber entscheidet, ob ein Mitarbeiter sich weiterqualifizieren kann und dies an Arbeitsprojekten möglich ist, wird normalerweise der Vorgesetzte oder in großen Unternehmen aus dem Bereich der Personalentwicklung kommen. Für den Teilnehmer ist wichtig, dass er autorisiert ist nach innen und nach außen die Zustimmung des Betriebes der Einrichtung zu bestätigen. Er sollte bei Bedarf, bei der Suche nach Arbeitsaufgaben, die sich als Qualifizierungsprojekt eignen auch mal die Wege ebnen können und die Rahmenbedingungen mit gestalten. Mit diesem Funktionsträger muss der Lernende sein Qualifizierungsprofil festlegen und ein entsprechendes Mitarbeitergespräch führen, in dem die Ziele und die betrieblichen Rahmenbedingungen geklärt werden, (z.B. Arbeitszeit/Freizeit, Arbeitsmittel, Arbeitsplatzausstattung, Abteilungswechsel usw.)
Seine Beratung des Lernenden besteht also darin, dass er einerseits bei der Organisation unterstützt und andererseits hilft, damit die Arbeiten, die der Lernende für seine Weiterbildung braucht, auch in einem vernünftigen Zeitrahmen und Aufwand bearbeitet werden können.

Der Lernbegleiter ist für die Weiterbildung tatsächlich der einzige Begleiter, der verbindlich den gesamten Qualifizierungsprozess von der Antragstellung bis zur Abgabe der Dokumentation begleitet. Mit ihm schließt der zukünftige Spezialist oder Professional einen Kontrakt, darüber, was er inhaltlich und persönlich lernen möchte und er vereinbart mit ihm feste Gesprächstermine und Regeln über Vertraulichkeit, Interventionen usw. Lerner und Coach sollten deshalb ein Vertrauensverhältnis miteinander aufbauen können. Die wesentliche Aufgabe des Lernbegleiters liegt in der Unterstützung des Lernenden, seinen Lernweg zeit- und lernökonomisch zu gehen. Er hilft dem Teilnehmer seine fachlichen und persönlichen Erträge zu erkennen und selbstbewusst darzustellen. Er regt deshalb die Reflexion an und leuchtet blinde Flecken aus. Er ermutigt den Lernenden auch ergänzende Informationen, Bildungsbausteine, Seminare zur Übung oder Vorbereitung auf den Ernstfall zu nutzen. Der Lernbegleiter ist nicht unbedingt Fachmann, der die jeweiligen inhaltlichen Fragen beantworten oder beurteilen kann (weshalb er für einzelne Auswertungssitzungen sogar auch mal einen Fachberater hinzuziehen wird), aber er ist ein guter »zwischen den Zeilen Hörer«, der soviel vom Fach versteht, dass er die Prinzipien erkennen kann. Er ist der Spezialist für sinnvolle Lernprozesse, und gute »Erträge«.