Prüfungen
Was ist zu tun?
Betriebliche Aufträge für die gestreckte Abschlussprüfung (Teil 1 wie Teil 2) auswählen. Bei der prüfenden Kammer Vorschläge einreichen. Nach der Genehmigung die Durchführung und Dokumentation der Aufträge betreuen.
Fachgespräch vorbereiten.
Schriftliche Prüfungen vorbereiten.
Was ist das Ergebnis?
Betriebliche Aufträge, die sich als Kompetenznachweis eignen und eine angemessene Beurteilung der Leistungen der Auszubildenden durch den Prüfungsausschuss erlauben.
Konkrete Hilfe und Prüfungsbeispiel
Eine Handreichung zur Ausbildung von Produktionstechnologen ist jetzt verfügbar. Diese Handreichung richtet sich an Ausbilder/innen, Berufsschullehrer/innen und Prüfer/innen und versteht sich als Umsetzungshilfe der Ausbildungsordnung. Sie zielt darauf ab, ein umfassendes Verständnis für die Gestaltung und Durchführung von Ausbildung und Prüfung zu vermitteln.
In Version 1 ist der Schwerpunkt auf Hinweise und Konzepte zur Gestaltung der gestreckten Abschlussprüfung Teil 1 gelegt. Mitgelieferte Beispiele machen hier deutlich, wie die Prüfungsanforderungen der Ausbildungsordnung umgesetzt werden können.
Eine Erweiterung der Handreichung mit Schwerpunkt der didaktischen und organisatorischen Ausbildungsgestaltung ist in Arbeit.
Handreichung für die betriebliche Ausbildungspraxis (1 MB)
Version 2 - März 2011
Musterprüfungen (2 MB)
Handreichung für die betriebliche Praxis